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   BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66   

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BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66 (https://dejure.org/1967,210)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1967 - VIII C 68.66 (https://dejure.org/1967,210)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1967 - VIII C 68.66 (https://dejure.org/1967,210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme durch Leistungsbescheid nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 250
  • NJW 1967, 2425 (Ls.)
  • MDR 1968, 352
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BVerwGE 18, 283 erstmalig ausgesprochen, daß der Bund den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes wegen einer Dienstpflichtverletzung verpflichten könne.

    Diese Annahme wurde zum Ausdruck gebracht durch den Satz, daß der Soldat der vollziehenden Gewalt unterworfen sei "bezüglich jener Rechtsbeziehungen, die sich auch durch sein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als Soldat nicht ändern" (BVerwGE 18, 283 [286]).

    Daß die Rechte des Soldaten und seine Verteidigungsmöglichkeiten durch den Erlaß eines Leistungsbescheides nicht beeinträchtigt werden, hat der erkennende Senat bereits in seinen früheren Entscheidungen (BVerwGE 18, 283; 21, 270) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]ausgeführt; die gegen seine Verteidigungsmöglichkeiten im Schrifttum vorgebrachten Bedenken greifen gegenüber dem früheren Soldaten noch weniger durch als gegenüber dem Soldaten, der noch im Wehrdienst steht.

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66
    Daß die Rechte des Soldaten und seine Verteidigungsmöglichkeiten durch den Erlaß eines Leistungsbescheides nicht beeinträchtigt werden, hat der erkennende Senat bereits in seinen früheren Entscheidungen (BVerwGE 18, 283; 21, 270) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]ausgeführt; die gegen seine Verteidigungsmöglichkeiten im Schrifttum vorgebrachten Bedenken greifen gegenüber dem früheren Soldaten noch weniger durch als gegenüber dem Soldaten, der noch im Wehrdienst steht.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66
    Daß die Rechte des Soldaten und seine Verteidigungsmöglichkeiten durch den Erlaß eines Leistungsbescheides nicht beeinträchtigt werden, hat der erkennende Senat bereits in seinen früheren Entscheidungen (BVerwGE 18, 283; 21, 270) [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 80/64]ausgeführt; die gegen seine Verteidigungsmöglichkeiten im Schrifttum vorgebrachten Bedenken greifen gegenüber dem früheren Soldaten noch weniger durch als gegenüber dem Soldaten, der noch im Wehrdienst steht.
  • BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 74.66

    Haftung des Soldaten gegenüber dem Bund für durch Dienstpflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1967 - VIII C 68.66
    In seiner Entscheidung vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 74.66 hat der erkennende Senat ausgeführt, daß für den Erlaß des Leistungsbescheides auch Erwägungen erzieherischer Art zulässig seien und hierbei auch die Wirkung auf die übrigen Soldaten berücksichtigt werden dürfe.
  • VG Karlsruhe, 28.11.2016 - 9 K 3717/14

    Inanspruchnahme des ehemaligen Bürgermeisters auf Schadensersatz durch die

    Der Anspruch kann auch noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses geltend gemacht werden, sofern die Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit erfolgt ist (vgl. zum nahezu wortgleichen § 24 SG: BVerwG, Urteil vom 28.06.1967 - 8 C 68.66 -, BVerwGE 27, 250).
  • VG Stuttgart, 28.05.2020 - 14 K 20290/17

    Pflicht einer ehemaligen Bürgermeisterin und eines ehemaligen Kämmerers zum

    Zudem kann der Anspruch noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses geltend gemacht werden, sofern die Pflichtverletzung - wie hier - während der aktiven Dienstzeit erfolgt ist (VG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2016 - 9 K 3717/14 - juris, Rn. 31 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.06.1967 - 8 C 68.66 zum nahezu wortgleichen § 24 SG).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar wiederholt die Möglichkeit anerkannt worden, daß der Dienstherr öffentlich-rechtliche Ersatz- und Erstattungsansprüche gegenüber einem Bediensteten durch Leistungsbescheid geltend macht, so zuletzt in den Urteilen des VIII. Senats vom 28. Juni 1967 - BVerwG VIII C 68.66 - (RiA 1968 S. 17) und - BVerwG VIII C 74.66 - (RiA 1968 S. 15) sowie des II. Senats vom 28. September 1967 - BVerwG II C 37.67 - (ZBR 1968 S. 47), sämtlich zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen; zur Abgrenzung vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats BVerwGE 24, 225.
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 189.67

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Zu dieser letzteren Frage lag zu der Zeit, als das angefochtene Urteil erging, das dem Verwaltungsgericht damals noch unbekannte Urteil BVerwGE 27, 250 bereits vor, in dem der erkennende Senat mit eingehender Begründung entschied, der Anspruch des Bundes gegen einen Soldaten auf Ersatz des Schadens, der ihm entstanden sei aus einer während des Wehrdienstverhältnisses begangenen Verletzung der Dienstpflicht, könne auch noch nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden.

    Der erkennende Senat hat in den angeführten Entscheidungen, insbesondere in der Entscheidung BVerwGE 27, 250, zu den vom Verwaltungsgericht dargelegten Gesichtspunkten in ausreichendem Maße Stellung genommen; in dieser letzteren Entscheidung ist außerdem Bezug genommen auf die Entscheidung BVerwGE 27, 245, die zwar einen noch während des Wehrdienstverhältnisses ergangenen Leistungsbescheid betraf, aber sich mit der Frage befaßte, ob für den Erlaß des Leistungsbescheides auch Erwägungen erzieherischer Art zulässig seien.

    In seiner Entscheidung BVerwGE 27, 250 (252) [BVerwG 28.06.1967 - VIII C 68/66] hat der erkennende Senat auch bereits die Widerlegung der Einwendungen vorweggenommen, die in dem angefochtenen Urteil gegen den Gedanken erhoben werden, daß die zur Zeit des Wehrdienstverhältnisses begründeten Rechtsbeziehungen auch nach dessen Beendigung noch abgewickelt werden können.

    Die Gleichartigkeit der durch eine Dienstpflichtverletzung mit Schadensfolgen begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten einerseits und dem Bund und dem Soldaten andererseits braucht hier nicht näher dargelegt zu werden, weil das angefochtene Urteil insoweit keine entgegenstehenden Ausführungen enthält und die Zulässigkeit des Leistungsbescheides nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses im übrigen in der Entscheidung BVerwGE 27, 250 bereits hinreichend begründet ist.

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Unbedenklich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Beklagte den streitigen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten in Höhe von 20.236 DM durch Leistungsbescheid geltend gemacht hat, auch wenn sie bei dessen Erlaß nicht mehr Dienstherrin des Klägers war (BVerwGE 27, 250; 30, 77 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67][79]; 37, 314 [319]; 40, 237 [238, 239]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Unbedenklich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Beklagte den streitigen Anspruch auf Erstattung von Ausbildungskosten in Höhe von 727.355 DM durch Leistungsbescheid geltend gemacht hat, auch wenn sie im Zeitpunkt seines Erlasses nicht mehr Dienstherrin des Klägers war (BVerwGE 27, 250; 30, 77 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67][79]; 37, 314 [319]; 40, 237 [238, 239]).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Einbehaltung von Dienstbezügen

    Daß auch aus dieser Sicht der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen den Soldaten, der seine Dienstpflicht verletzt hat, an dem Über- und Unterordnungsverhältnis des Soldatenverhältnisses teilnimmt, hat inzwischen der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen seiner Urteile vom 28. Juni 1967 - BVerwG VIII C 74.66 - und - BVerwG VIII C 68.66 - dargelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15

    Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses

    Hierzu kann auch nach der Entlassung ein Leistungsbescheid ergehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1967 - 8 C 68.66 -, BVerwGE 27, 250; HambOVG, Urteil vom 18.07.1997 - Bf I 23/95 -, Juris).
  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

    Da der Tod das höchstpersönliche obrigkeitliche Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Onkel des Klägers schlechthin beendet habe, sprächen auch nicht die Erwägungen für die Zulässigkeit eines Leistungsbescheides, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zu vgl. BVerwGE 27, 250) bei Soldaten für die Zulässigkeit eines Leistungsbescheids noch nach Beendigung eines Dienstverhältnisses gelten; denn die für diese Rechtsprechung maßgebliche Fortwirkung der früheren rechtlichen Beziehungen sei im Falle des Todes nicht mehr gegeben.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

    (Die in BVerwGE 27, 250 hierzu entwickelten Gedanken sind weitgehend nicht auf das Dienstverhältnis von Soldaten beschränkt; vgl. auch BVerwGE 30, 77 und 37, 314.).
  • OVG Hamburg, 21.06.2013 - 1 Bf 239/12

    Berechnung der Rückforderung von Ausbildungskosten (Studium) für ausgeschiedene

  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2012 - 1 K 1500/12

    Früherer Vizepräsident der Polizei haftet zunächst nicht

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2065/14

    Regress gegen zur Ruhe gesetzten Polizeikommissar wegen unbefugter Nutzung des

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 114.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung bei vorzeitiger

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91

    Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung

  • VG Wiesbaden, 01.06.2022 - 3 K 1520/16

    Klage einer Gemeinde gegen ihren ehemaligen Bürgermeister auf Schadensersatz i.

  • VG Regensburg, 11.06.2019 - RN 1 K 18.881

    Rückforderung von Ausbildungskosten von Kriegsdienstverweigerern für das Studium

  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

  • VG Wiesbaden, 01.09.2022 - 3 K 694/22

    Klage einer Gemeinde gegen den ehemaligen Leiter eines Eigenbetriebs auf

  • BVerwG, 11.02.1977 - 6 C 15.76

    Berufssoldat - Vorläufige Dienstenthebung - Kürzung der Dienstbezüge -

  • VG Bayreuth, 09.05.2017 - B 5 K 16.240

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen

  • BVerwG, 18.10.1985 - 2 B 85.85

    Berechtigung des Dienstherrn zur Erhebung eines Anspruchs auf Ablieferung von

  • VG Bremen, 15.06.1977 - I A 39/77
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 217.73

    Rückzahlung von Ausbildungskosten bei der Bundeswehr zum Flugzeugführer nach

  • BVerwG, 24.04.1970 - VI C 106.65

    Festsetzung eines Schadensersatzanspruchs durch einen Verwaltungsakt

  • OVG Thüringen, 12.06.2014 - 2 ZKO 968/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Ersatzansprüchen gegen Ruhestandsbeamten

  • VG Minden, 07.10.2008 - 10 K 135/08

    Pflicht eines Beamten zum Schadensersatz wegen Zurücklassens eines ihm zu

  • BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 78.83

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch den Dienstherrn nach

  • BVerwG, 10.08.1971 - VIII B 111.68

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegenüber Soldaten - Zulässigkeit und

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